Tierarztkosten für Wildtiere

Tierarztkosten für Wildtiere – Eine Frage der Haltung und Vorabklärung

Vielfach herrscht die Annahme, dass die Behandlung von Wildtieren wie Igeln durch Tierärzte grundsätzlich kostenfrei sei. Dies ist jedoch ein Irrtum. Obwohl viele Tierärzte und Tierkliniken aus Nächstenliebe und Engagement für den Tierschutz einen Großteil ihrer Leistung für Wildtiere (z.B. die Erstversorgung oder das Röntgen) kostenfrei oder zu stark reduzierten Sätzen erbringen, müssen diese Behandlungen nicht zwingend umsonst sein.

Tierärzte unterliegen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und haben Betriebskosten, die sie decken müssen – auch wenn es sich um ehrenamtliche Hilfe handelt. Es ist eine freiwillige Leistung des Tierarztes, ob und in welchem Umfang er auf eine Abrechnung verzichtet.

Wichtiger Appell an Päppler und Finder:

Personen, die verletzte oder hilfsbedürftige Wildtiere, insbesondere Igel, zum Tierarzt bringen (sogenannte „Päppler“), sollten sich unbedingt vor der Behandlung erkundigen, wie ihr jeweiliger Tierarzt die Kosten handhabt.

  • Fragen Sie direkt nach: Wird die Erstversorgung kostenfrei übernommen? Wie sieht es mit Folgebehandlungen, Medikamenten oder längerfristigen Behandlungen aus?
  • Klären Sie die Trägerschaft: Wenn das Tier in die Obhut eines Igelzentrums oder einer Pflegestelle gegeben wird, sind die Kostenübernahme-Modalitäten dort oft klar geregelt. 
  • Wird das Tier privat gepflegt, liegt die Verantwortung für die Kosten in der Regel beim Finder/Päppler.

Eine offene Kommunikation zwischen Finder und Tierarzt vorab vermeidet Missverständnisse, schützt den Tierarzt vor unerwarteten Forderungen nach kostenfreien Leistungen und den Finder vor unerwarteten Kosten.
 

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